
Aufforderung an Parteien und Wählergruppen
zur Abgabe von Vorschlägen für die Bestellung von
– Beisitzer/innen
– Stellvertreter/innen für die Beisitzer/innen
für den Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde Marpingen
anlässlich der Wahl des 17. Landtages des Saarlandes am 27. März 2022
Anlässlich der Landtagswahl am 27. März 2022 fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet der Gemeinde Marpingen vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen gemäß § 5 Abs. 3, 5 u. 6 des Landtagswahlgesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 02. März 2021 (Amtsbl. I S. 654), zuletzt geändert durch das Gesetz v. 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2482), sowie § 2 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2021 (Amtsbl. S. 1239) auf,
Vorschläge von wahlberechtigten Personen aus ihrer Partei oder Wähler-gruppe, die als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss berufen werden sollen,
bis spätestens Freitag, 07. Januar 2022, beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, EG, Zi. 010) schriftlich (oder per E-Mail: Wahlamt@Marpingen.de ) einzureichen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 5 Abs. 3 LWG aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und mindestens sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen.
Nach § 5 Abs. 6 LWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Es wird um unbedingte Einhaltung des angegebenen Termins (07.01.2022) gebeten.
Marpingen, den 15. Dezember 2021
(Volker Weber)
Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Gemeindewahlleiter für die Landtagswahl 2022