Abmeldung

Zuständige Stelle
Meldeamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.01 und 0.02
06853 9116 - 322/327

Sie ziehen in einen neuen Wohnsitz im Ausland oder möchten eine Nebenwohnung abmelden?

Eine Abmeldung ist nur erforderlich wenn Sie ins Ausland umziehen.  Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Eine Nebenwohnung müssen Sie in Ihrer Hauptwohngemeinde abmelden.