Führerschein

Zuständige Stelle
Führerscheinstelle im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.01 und 0.05
06853 9116 - 323

Führerschein

Auf der Führerscheinstelle der Gemeinde Marpingen können Sie Führerscheine für alle Fahrzeugklassen beantragen. Das Amt ist auch Ansprechpartner, wenn Ihren Führerschein nicht mehr aufzufinden ist oder Sie ihn umschreiben lassen möchten. Die Führerscheinstelle der Gemeinde ist nicht zuständig, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie ihn neu beantragen möchten. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Führerscheinstelle des Landkreises, Tritschler Straße 5, St. Wendel.

Wie?

Führerscheine müssen persönlich auf der Führerscheinstelle der Gemeinde beantragt werden. Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, beim Führerschein mit 17 Jahren, 3 Monate zuvor.

Was brauche ich?

Sie brauchen für die Beantragung der unterschiedlichen Führerscheinklassen die folgenden Unterlagen:

Führerschein Klasse B (PKW-Führerschein) und A1:

  • Gültiger Ausweis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Name der Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens 9 Stunden
  • Sehtest (nicht älter als ein Jahr)

Kosten: 44,70 Euro + 13,00 Euro für die Beantragung eines Führungzeugnisses (falls nicht aktuell).

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

  • Gültiger Ausweis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Name der Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens 9 Stunden
  • Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
  • Ausgefülltes Antragsformular Antrag auf begleitetes Fahren
  • Mindestens ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung und die Einverständniserklärung (weiterer) Erziehungsberechtigter
  • Ausgefülltes Formular mit der Einverständniserklärung der Begleitperson (des Beifahrers/der Beifahrerin) (hier als Download)
  • Führerschein und Ausweisdaten der Begleitperson(en): Karteikartenabschriften von ausstellender Behörde.

Kosten: 73,40 Euro insgesamt. Inklusive Führungszeugnis und Eintragung von einer Begleitpersonen. Sollen weitere Begleitpersonen eingetragen werden: zusätzlich 8 Euro je weiterer Begleitperson.

Erweiterung des Führerscheins auf Klasse BE, A2, A, T (Anhänger, Motorrad, Traktor)

  • Gültiger Ausweis
  • Aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Name der Fahrschule
  • Aktueller Sehtest (höchstens 2 Jahre alt)
  • Gegebenenfalls aktuelle Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung

Kosten: 43,90 Euro + 13,00 Euro  für die Beantragung eines Führungszeugnisses (nur notwendig falls kein Führerschein B oder A1 vorliegt) .

Erweiterung des Führerscheins auf Klasse C und D (LKW, Bus)

  • Gültiger Ausweis
  • Aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Gegebenenfalls aktuelle Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung
  • Berufsfahrerqualifikation bei Güterkraftverkehr
  • Zusätzlich bei Klasse D – Leistungstest

Kosten: 43,90 Euro + 32,50 Euro für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation

Verlängerung des Führerscheins Klasse C und D ab dem 50. Lebensjahr

  • Gültiger Ausweis
  • Aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Klasse C: bei gewerblicher Nutzung: Nachweis von Weiterbildungsmodulen.
  • Klasse D: Leistungstest
  • Wenn der Führerschein abgelaufen ist, Nachweis der Fahrpraxis

Kosten: 43,90 Euro + 32,50 Euro für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation

Internationaler Führerschein

  • Gültiger Ausweis
  • Aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passbild

Kosten: 16 Euro

Fahrerkarte

  • Aktueller Führerschein
  • Alte Karte falls vorhanden
  • Aktuelles biometrisches Passbild

Kosten 40 Euro

Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine

Seit 19.01.2013 gelten deutsche Kartenführerscheine nur noch fünfzehn Jahre. Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.

Alle Infos zum Umtausch finden sie hier.