Betreten von Äckern, Grünland, Wiesen und Weiden zurzeit verboten
16. April 2020

Wegen vermehrter Beschwerden von Landwirten und einigen Vorfällen weist unsere Ortspolizeibehörde auf folgendes hin:

Das Betreten von Äckern, Grünland, Wiesen und Weiden während der Nutzzeit zwischen dem 01. April und 15 Oktober ist verboten. Das Durchqueren ist nur auf vorhandenen Wegen erlaubt. Generell verboten ist das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen, Zelten oder Feuermachen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.