
Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ außerhalb der Einwurfzeiten gesperrt
30. November 2020
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 5, 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ außerhalb der Einwurfzeiten aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Der Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ wird ab Montag, dem 30.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 außerhalb der Einwurfzeiten gesperrt. Aufgrund des vermehrten Einwurfs außerhalb der Einwurfszeiten und der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ist die zeitweise Sperrung außerhalb der Einwurfszeiten unabdingbar.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 30.11.2020
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Obernesser)