Einverständniserklärung von Eltern von Jugendlichen zum Corona-Schnelltest
4. Mai 2021

Die Testzentren in der Gemeinde Marpingen teilen mit:

Da es sich bei einem Corona-Schnelltest um einen medizinischen Eingriff handelt, brauchen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren für einen Test die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Jugendliche müssen daher zum Test eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten mitbringen. 

Ein Musterformular können Sie hier herunterladen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit ihrer Eltern getestet werden.