Informationen des Gemeindewahlamtes zur Bundestagswahl am 26. September 2021 – Wahlen und Briefwahl unter Corona-Bedingungen
12. August 2021

Wichtige allgemeine Hinweise zur Beantragung und Durchführung

von Briefwahl in Zeiten der Corona-Pandemie

 

Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Gemeinde Marpingen!

Die Durchführung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag stellt die Organisatoren angesichts der immer noch andauernden Corona-Pandemie vor ganz neue, in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bei Bundestagswahlen erstmals auftretende Herausforderungen.

Im Hinblick auf corona-bedingte Kontaktvermeidungen und das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln gewinnt die Briefwahl, die ohnehin seit vielen Jahren einen immer größer werdenden Anteil am Wahlgeschehen einnimmt, noch weitaus mehr an Bedeutung. Um am Wahlsonntag größere Menschenansammlungen in den Wahllokalen zu vermeiden, empfiehlt es sich nunmehr für die Wahlberechtigten, noch stärker als bisher von dieser Alternative zur Urnenwahl Gebrauch zu machen.

Damit die Briefwahl ihre für ein mögliches Infektionsgeschehen entlastende Wirkung tatsächlich entfalten kann, sollte diese Art des Wählens jedoch nach Möglichkeit in ihrer ursprünglichen Form ausgeübt werden, nämlich als Wahl, die nach einer kontaktlosen Beantragung und Zustellung der Briefwahlunterlagen zuhause und somit entfernt von etwaigen Menschenansammlungen ausgeübt wird.

Um den gesamten Vorgang einer Briefwahl, angefangen von der Beantragung und der Entgegennahme der Wahlunterlagen über den eigentlichen Wahlvorgang bis hin zur Rückgabe der Unterlagen möglichst kontaktfrei zu gestalten, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Briefwahlanträge sollten – wenn immer möglich – elektronisch oder schriftlich gestellt Eine elektronische Antragstellung ist ab Dienstag, 17.08.2021, möglich (www.marpingen.de), eine schriftliche spätestens nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen ab dem 19.08.2021 zugehen wird. Von einer persönlichen Antragstellung vor Ort im Gemeindewahlamt sollte dagegen möglichst abgesehen werden.

In Fällen, in denen Anträge doch von den Wahlberechtigten selbst  oder  Dritten gestellt bzw. überbracht werden, sollten unbedingt die Möglichkeiten einer kontaktlosen Übergabe genutzt werden. (z.B. durch Einwerfen der Anträge in den Rathaus-Briefkasten oder in eigens dafür im Eingangsbereich des Gemeindewahlamtes aufgestellte, verschlossene Urnen.)

  • Von der Möglichkeit der sogenannten Briefwahl-Direktwahl (sprich: einer unmittelbar vor Ort im Gemeindewahlamt im Rathaus ausgeübten Briefwahl) sollte nur in zwingenden Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, da eine Briefwahl-Direktwahl genau wie die Urnenwahl zu Menschenansammlungen und somit zu einem erhöhten Infektionsrisiko, aber auch zu Schlangenbildungen und längeren Wartezeiten führen kann.
  • Von der Möglichkeit, beantragte Briefwahlunterlagen selbst im Gemeindewahlamt abzuholen oder von bevollmächtigten Dritten abholen zu lassen, sollte aus den vorgenannten Gründen nach Möglichkeit ebenfalls kein Gebrauch gemacht werden.

 Einige Leitsätze für die Ausübung des Wahlrechts bei der anstehenden Bundestagswahl
unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen:

1.) Bitte Briefwahl als sinnvolle Alternative zur Urnenwahl in Betracht ziehen!

2.) Schriftliche oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen bevorzugen!

     Möglichst keine persönliche Antragstellung oder Antragstellung durch Dritte!

3.) Briefwahl möglichst zuhause (oder am sonstigen Aufenthaltsort)!

     Nach Möglichkeit Briefwahl-Direktwahl im Gemeindewahlamt nur in Ausnahmefällen!

4.) Rücksenden der Briefwahlunterlagen via Post oder alternativ dazu

     Einwerfen(lassen) der Unterlagen in den Rathaus-Briefkasten!

     Möglichst kein Aushändigen der ausgefüllten Wahlunterlagen vor Ort im Wahlamt!

 

Kontakt: Wahlamt der Gemeinde Marpingen, Wahlamt@Marpingen.de, 06853 / 9116 – 140.