Informationen zur Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Marpingen
20. Mai 2020

Die Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Marpingen bleibt bestehen. Wenn Sie einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diesen beantragen. Wie Sie den Platz beantragen können, können Sie weiter unten im Text nachlesen.

Grundsätzlich sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten dazu angehalten, eine häusliche Betreuung eigenverantwortlich sicherzustellen. Das Angebot der Notfallbetreuung gilt nur für besondere Ausnahmefälle und richtet sich vorwiegend an diejenigen Kinder, deren Eltern (in Teilen oder beide) in der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. in systemrelevanten Berufen tätig sind und die eine Betreuung nicht selbstständig gewährleisten können. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht nicht.

Das Notbetreuungsangebot richtet sich ausschließlich an Kinder im Alter von 0-12 Jahre (Kita: 0-6 Jahre, Schule: 6-12 Jahre)

Der Personenkreis, der für eine Notbetreuung in Frage kommt, erstreckt sich zum Beispiel auf Eltern in den Bereichen:

  • Hauptberufliche Feuerwehr
  • Polizei
  • Strafvollzugsdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante und stationäre Pflegedienste
  • Berufsgruppen in der Produktion und Ausgabe von Lebensmitteln
  • in der Strom- und Wasserversorgung etc.

sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Bei Letzteren muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein. Eine Betreuung kann nur nach den vorgegebenen Platzkapazitäten erfolgen.

Den Erstantrag auf Notbetreuung finden Sie hier

Den Folgeantrag (falls ihr Kind bereits in den Vormonaten die Notbetreuung besucht hat) finden Sie hier

Wie stelle ich einen Antrag auf Notbetreuung?

  • Füllen Sie den Antrag auf Notbetreuung (oder den Folgeantrag) vollständig aus. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
  • Schicken Sie den Antrag via E-Mail an notbetreuung@marpingen.de, via Fax an 06853 502261 oder werfen Sie den Antrag in einen der Briefkästen an der Grundschule, dem Kinderhaus Alsweiler oder dem Rathaus Marpingen ein.
  • Die Erziehungsberechtigten, denen eine Notbetreuung angeboten werden kann, werden vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail informiert. Erziehungsberechtigte, die keine Zusage erhalten haben, kann am Folgetag kein Platz für eine Notbetreuung angeboten werden.