
Neue Allgemeinverfügung des Landkreises St. Wendel mit verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
16. Oktober 2020
Der Landkreis St. Wendel hat eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Diese gilt ab morgen 0:00 Uhr und sieht neue Regelungen vor allem für private Veranstaltungen und die Gastronomie vor.
Die neuen Regelungen:
- Private Feiern sind in privaten sowie öffentlichen Räumen nur noch mit höchstens 10 Personen zulässig.
- Alkohol darf nicht mehr in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr verkauft oder ausgeschenkt werden.
- Eine Maskenpflicht gilt nun auch im öffentlichen Raum, wo
Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und den
Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können, also
insbesondere auf belebten Straßen, in Fußgängerzonen, auf Plätzen, Märkten, Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art