Neue Allgemeinverfügung des Landkreises St. Wendel mit verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
16. Oktober 2020

Der Landkreis St. Wendel hat eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Diese gilt ab morgen 0:00 Uhr und sieht neue Regelungen vor allem für private Veranstaltungen und die Gastronomie vor.

Die neuen Regelungen:

  • Private Feiern sind in privaten sowie öffentlichen Räumen nur noch mit höchstens 10 Personen zulässig. 
  • Alkohol darf nicht mehr in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr verkauft oder ausgeschenkt werden.
  • Eine Maskenpflicht gilt nun auch im öffentlichen Raum, wo
    Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und den
    Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können, also
    insbesondere auf belebten Straßen, in Fußgängerzonen, auf Plätzen, Märkten, Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier