Neue Corona-Regeln für Geschäfte
4. Mai 2020

Seit heute gilt im Saarland eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung  der Coronapandemie. Diese beinhaltet auch neue Regelungen zur Öffnung von Geschäften und Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen.

Grundsätzlich sind in einem Ladenlokal vier Personen erlaubt, wenn diese den Mindestabstand von 1,5 Meter  zu einander einhalten können.  

Zusätzlich müssen alle Geschäfte (auch Lebensmittelgeschäfte) ab sofort  durch Zugangskontrollen sicherstellen, dass pro 20 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche des Geschäftes nur eine Person Zutritt hat. 

Weiterhin gelten folgende Regeln:

  1. das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen und keine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist,
  2. die Kunden oder Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend,
  3. die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen der Landesregierung vom 20. April 2020, abrufbar unter www.corona.saarland.de, gewährleistet ist

Für die Umsetzung  der Regeln sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Die Ortspolizeibehörde wir die Umsetzung der Maßnahmen kontrollieren.