Verbot von Hausbesuchen für Friseure und Kosmetikdienstleister
8. April 2020

Die saarländische Landesregierung hat die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergänzt. Ab dem morgigen Donnerstag (09.04.2020) sind unter anderem FriseurInnen und KosmetikerInnen Hausbesuche untersagt.

Hier die Ergänzung im Wortlaut: „Untersagt ist auch außerhalb eines Ladenlokals die Erbringung von nicht-medizinischen und nicht-pflegerischen Dienstleistungen unmittelbar am Menschen, insbesondere Friseur- und Kosmetikdienstleistungen. Die Erbringung anderer Dienst- oder Werkleistungen außerhalb eines Ladenlokals ist gestattet.“