Verkehrsänderung im Brühl Urexweiler wegen Einrichtung eines Corona-Testzentrums
12. Oktober 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der Einrichtung eines Corona Testzentrum des Landkreises St. Wendel (Gesundheitsamt) aus Gründen der Sicherheit  des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Für die Straße „Im Brühl“ wird von Dienstag, den 13. Oktober 2020 bis einschließlich Samstag, den 17. Oktober 2020 eine Einbahnstraßenregelung (VZ-220 StVO) angeordnet.
  1. Die Ausfahrt aus dem „Brühlzentrum“ erfolgt über den Fußweg am Sportplatz in Fahrtrichtung der Straße „Zum Sportplatz/Zur Römerstraße“.
  1. Die Parkflächen im Bereich Sportanlage „Im Brühl“ werden von Dienstag, den

13. Oktober 2020 bis einschließlich Samstag, den 17. Oktober 2020 für den Gesamtverkehr gesperrt.

  1. Für den gesamten Straßenbereich „Im Brühl“ wird für Dienstag, den

13. Oktober 2020 bis einschließlich Samstag, den 17. Oktober 2020 ein Haltverbot (VZ-283 StVO) angeordnet.

  1. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach

§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.