Verkehrsrechtliche Anordnung
26. Februar 2021

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich der Aufstellung eines Krans sowie eines Baucontainers in der Straße „Auf Klingen“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die Straße „Auf Klingen“ wird vor dem Anwesen Nr. 19 – 21 für den Gesamtverkehr vom 26.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021 voll gesperrt.

  2. Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Am Langenstrank“

  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

Marpingen, den 26.02.2021

 

Der Bürgermeister

Der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

I.A.

(Obernesser)