Verkehrsrechtliche Anordnung
19. März 2021

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich von Kanalarbeiten aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

 

  1. Die Straßen „Friedhofstraße, Goethestraße und Kreuzbergstraße“ werden ab Donnerstag, den 25.03.2021 bis einschließlich Donnerstag, den 11.11.2021 zeitweise für den Gesamtverkehr täglich in der Zeit von 07:00 bis voraussichtlich 17:00 Uhr voll gesperrt.

 

  1. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

 

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

Marpingen, den 19.03.2021

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

Im Auftrag

(Obernesser)