Verkehrsrechtliche Anordnung
14. Oktober 2021

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der Wohnprojektbauarbeiten in der Alsbachstraße im Bereich der „Alsbachstraße 55“ für die Parkfläche aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Gegenüber dem Anwesen Alsbachstraße 55 wird ab Montag, den 18.10.2021 bis voraussichtlich 17.10.2022 die Verkehrsfläche voll gesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

Marpingen, den 14.10.2021

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag

gez.

(Obernesser)