
Verkehrsrechtliche Anordnung
9. September 2020
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich von Gewährleistungsarbeiten in der „Friedrichstraße“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Die Straße „Friedrichstraße“ wird für den Zeitraum 10.09.2020 bis 15.09.2020 auf Höhe des Anwesen Nr. 8 für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Glückaufstraße.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 08.09.2020
Der Bürgermeister
Der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Obernesser)