Verkehrsrechtliche Anordnung
9. September 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich von Gewährleistungsarbeiten in der  „Friedrichstraße“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

 

  1. Die Straße „Friedrichstraße“ wird für den Zeitraum 10.09.2020 bis 15.09.2020 auf Höhe des  Anwesen Nr. 8 für den Gesamtverkehr gesperrt.

  2. Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Glückaufstraße.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

Marpingen, den 08.09.2020

 

Der Bürgermeister

Der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

I.A.

 

(Obernesser)