Verkehrsrechtliche Anordnung
28. September 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich der Aufstellung eines Fertighauses in der Straße „Zum Flugplatz“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die Straße „Zum Flugplatz“ wird vor dem Anwesen Nr. 24 für den Gesamtverkehr vom 15.10.2020 00:00 Uhr bis 16.10.2020 20:00 Uhr gesperrt.
  2. Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Straße „Zur Unterst Mühl“ und der Straße „Eulenwald“.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 28.09.2020

 

Der Bürgermeister

Der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

I.A.

(Obernesser)