
Verkehrsrechtliche Anordnung
28. September 2020
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich der Aufstellung eines Fertighauses in der Straße „Zum Flugplatz“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Die Straße „Zum Flugplatz“ wird vor dem Anwesen Nr. 24 für den Gesamtverkehr vom 15.10.2020 00:00 Uhr bis 16.10.2020 20:00 Uhr gesperrt.
- Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Straße „Zur Unterst Mühl“ und der Straße „Eulenwald“.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 28.09.2020
Der Bürgermeister
Der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Obernesser)