Verkehrsrechtliche Anordnung
21. Oktober 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich der Aufstellung eines Fertighauses in der Straße „Zum Flugplatz“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die Straße „Zum Flugplatz“ wird vor dem Anwesen Nr. 34 für den Gesamtverkehr am 10.11.2020 von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr gesperrt.
  2. Eine Umleitung ist nicht möglich.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 21.10.2020

 

Der Bürgermeister

Der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

I.A.

(Obernesser)