
Verkehrsrechtliche Anordnung
3. November 2020
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich von der Erneuerung der Wasserleitungen im Ortsteil Urexweiler folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Die „Knoppstraße“ wird voraussichtlich von Mittwoch, den 04. November 2020 bis voraussichtlich Mittwoch, den 09. Dezember 2020 ab dem Anwesen Nr. 1 (Zufahrt „Remmesweilerstraße“) bis zum Anwesen Nr. 11a für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Der Anliegerverkehr ist frei bis zur Baustelle.
- Die Zufahrt zum Seniorenpark ist über die Talstraße möglich.
- Für den unter Nr. 1 angegeben Straßenabschnitt gilt in der angegeben Zeitspanne ein Halteverbot.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Veröffentlichung_2020_10_30_Karte
Marpingen, den 02.11.2020
Der Bürgermeister
Der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Obernesser)