Verkehrsrechtliche Anordnung
3. November 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich von der Erneuerung der Wasserleitungen im Ortsteil Urexweiler folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die „Knoppstraße“ wird voraussichtlich von Mittwoch, den 04. November 2020 bis voraussichtlich Mittwoch, den 09. Dezember 2020 ab dem Anwesen Nr. 1 (Zufahrt „Remmesweilerstraße“) bis zum Anwesen Nr. 11a für den Gesamtverkehr gesperrt.
  2. Der Anliegerverkehr ist frei bis zur Baustelle.

  3. Die Zufahrt zum Seniorenpark ist über die Talstraße möglich.

  4. Für den unter Nr. 1 angegeben Straßenabschnitt gilt in der angegeben Zeitspanne ein Halteverbot.

  5. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

  6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

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Marpingen, den 02.11.2020

 

Der Bürgermeister

Der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

I.A.

(Obernesser)