
Verkehrsrechtliche Anordnung
17. November 2020
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs anlässlich von Bauarbeiten in der Straße „Alsbachstraße“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Die Straße „Alsbachstraße“ wird vom 18.11.2020 – 10.12.2020, auf Höhe der Anwesen Nr.41/43 und Nr. 55 wechselseitig halbseitig gesperrt.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 17.11.2020
Der Bürgermeister
Der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Obernesser)