Verkehrsrechtliche Anordnung
18. Dezember 2020

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 5, 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Containervorplatz  Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ außerhalb der Einwurfzeiten aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die verkehrsrechtliche Anordnung vom 30.11.2020 wie folgt verlängert:

 

  1. Der Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ wird ab Samstag, den 19.12.2020 bis einschließlich 02.01.2021 außerhalb der Einwurfzeiten gesperrt. Aufgrund des vermehrten Einwurfs außerhalb der Einwurfszeiten und der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ist die zeitweise Sperrung außerhalb der Einwurfszeiten unabdingbar.

 

  1. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

 

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 14.12.2020

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

Im Auftrag

gez.

(Obernesser)