Welche Einschränkungen bringt der Status Risikogebiet mit sich?
13. Oktober 2020
 
• Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis St. Wendel kommen, keine Auswirkungen. Dies gilt etwa auch für den Besuch von Kindertagesstätten, Schulen, den Arbeitsplatz, Einkaufen etc.
• Für Einwohner des Landkreises St. Wendel, die innerhalb des Saarlandes verreisen, gelten keine besonderen Regelungen.
• Einwohner des Landkreises St. Wendel, die in ein anderes Bundesland reisen und dort übernachten wollen, müssen sich vorher informieren, welche Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten in ihrer Urlaubsdestination gelten. Gleiches gilt für Reisen in das Ausland.
• Einwohner des Landkreises St. Wendel, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, können sich bis zum 15. Oktober am Saarbrücker Testzentrum kostenlos abstreichen lassen. Die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten sind zu beachten.
• Für Personen, die im Landkreis St. Wendel Urlaub machen, gelten keinen besonderen Regelungen. Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten.