Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
11. Oktober 2023

Anlässlich des „Herbst-Marktes“ im Ortsteil Marpingen (18.10.23) und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Am Mittwoch, den 18. Oktober 2023 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 19.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.
  2. Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
  3. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
    Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
  4. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 11.Oktober 2023
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
i.A. (Pabst)