Erste Erinnerung zum Steuertermin: 15.05.2026
gemäß § 259 Abgabenordnung und § 1 und § 6 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Marpingen. Wir dürfen alle Zahlungspflichtigen daran erinnern, dass die im Bescheid über Steuern und Abgaben vom 16.01.2026 genannten und näher bezeichneten Forderungen zu begleichen sind. Um einer Mahnung und weiteren Forderungsüberwachung entgegen zur wirken veranlassen Weiterlesen…







