Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
22. Juni 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Veranstaltung des Musikvereines Urexweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Donnerstag, den 29.06.2023 bis Sonntag, den 02.07.2023 wird die gesamte Parkfläche (ehemaliger Schulhof der Grundschule Urexweiler) vor dem Sportplatz vollgesperrt.
  1.  Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  1.  Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 19.06.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

I.A.

(Pabst)