Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
2. Februar 2024

Aufgrund des Rosenmontagsumzugs Marpingen, ordnet der Landrat als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel und der Gemeinde Marpingen, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgende Verkehrsbeschränkungen an:

Die „Berschweilerstraße“ (L 133), die „Urexweilerstraße“ (L 318) und die

„Alsweilerstraße“ (L 133) sind nach beigefügtem Sperrplan für Fahrzeuge aller Art zu sperren. Ebenso die Straßen „Marktplatz“, „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“ und die

„Marienstraße“. An allen einmündenden Nebenstraßen ist eine Sperrung für Fahrzeuge aller Art einzurichten.

Die Straßen werden am 12.02.2024 ab ca. 13.00 Uhr bis zum Ende der

Veranstaltung gesperrt.

Für folgende Straßen wird am 12.02.2024 Haltverbot angeordnet:

  • In der Alsweilerstraße ab Einmündung „Schafbrücke“/“Ringelgasse“ in Fahrtrichtung Alsweiler beidseitig auf einer Streckenlänge von ca. 50 m.
  • In der Marienstraße ab Zufahrt Grundschule/Gesamtschule in Fahrtrichtung Sporthalle von 13.00 – 18.00 Uhr beidseitig (ausgenommen Motivwagen)
  • In der Urexweilerstraße ab Einmündung Berschweilerstraße Richtung Alsweiler, Schafbrücke und Alsbachstraße von 13.00 – 17.00 Uhr beidseitig
  • In der Beschweilerstraße ab Einmündung Steilstraße in Richtung Alsweiler von 12.00 Uhr – 16.00 Uhr einseitig