Anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen werden folgende Verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen:
– Vom 11.8.-16.8.2023 wird die „Marienstraße“ ab der Abzweigung „Urexweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kirmesplatz/Sport- u. Schulzentrum/Praxis Dr. König“ aufgrund von Auf-und Abbauarbeiten, sowie der Kirmesveranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Eulenwald“ und „Zur Unterst Mühl“.
Die Zu- und Abfahrt zum Sport- und Schulzentrum über die Alsbachstraße/Eulenwald ist zu gewährleisten.
– Vom 11.8.-16.8.2023 werden zwei Parkplätze vor der Grundschule gesperrt.
– Vom 10.8.-16.8.2023 wird die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ im Bereich des Blumengeschäftes „Spaniol“ aufgehoben und die Durchfahrt zur Marienstraße gesperrt.
– Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Dienstag, den 15.08.2023 für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Außerdem wird der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Ringelgasse“, „Altgasse“. Von der Straße „Am Biehl“ kommend über die Straße „Alte Klosterstraße“.
– Ab dem 15.8.2023 wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.
– Vom 7.8. bis einschließlich 16.8.2023 wird die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Ober der Träb“ aufgehoben.
Während des Kirmesbetriebes wird diese Straße bei Bedarf für den Durchgangsverkehr gesperrt!
– Vom 10.8. bis einschließlich 16.8.2023 wird für die Straße „Schafbrücke“, ab der Einmündung „Alsweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße/Tholeyer Berg“, linksseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Des Weiteren wird für die Straße „Alsbachstraße“ in Fahrtrichtung rechts in Richtung „Eulenwald“ ebenfalls ein absolutes Halteverbot angeordnet. Darüber hinaus wird in der Straße „Eulenwald“ in Fahrtrichtung rechts bis zum Kreuzungsbereich zur Straße „Zur Unterst Mühl“ ein absolutes Halteverbot angeordnet.