Privathaushalte und Unternehmen, deren befestigte Grundstücke an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Marpingen angeschlossen sind, sind verpflichtet für die Entsorgung von Regenwasser in die Kanäle eine Niederschlagswassergebühr zu zahlen. Bauliche Veränderungen an Häusern und Anwesen beeinflussen die Höhe dieser Gebühr.
Änderungen an den vorhandenen, bereits ermittelten Flächen sind daher der Gemeinde Marpingen zwingend zu melden.
Solche Änderungen können z.B. An- und Umbauten an Wohnhäusern sein, die Befestigung von Einfahrten oder Terrassen, ebenso die Errichtung von Carports oder Ähnlichem.
Auch Entsiegelungen von Flächen oder Abrisse von z.B. Garagen oder Schuppen sind der Gemeinde mitzuteilen, da sich dadurch die versiegelten Flächen verringern.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Marpingen sind die am 30. September eines Jahres bestehenden Verhältnisse maßgebend für die Gebührenfestsetzung und – erhebung des Folgejahres. Ebenso gilt, gemäß § 13 Abs. 4 der Entwässerungsgebührensatzung, dass Änderungen der überbauten oder befestigten Grundstücksflächen durch den Gebührenpflichtigen unaufgefordert innerhalb zwei Wochen nach Fertigstellung bei der Gemeinde anzuzeigen sind.
Sollten Sie Ihre Änderungen noch nicht gemeldet haben, holen Sie dies bitte bis spätestens 15.10.2023 nach.
Die Angaben, die der Gemeinde Marpingen vorliegen, werden von den Mitarbeitern stichprobenweise überprüft, um Zuwiderhandlungen festzustellen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Entwässerungsgebührensatzung gelten als Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 14 KAG und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Änderungen können schriftlich bei der Gemeinde Marpingen, Fachbereich Gemeindeentwicklung, oder per E-Mail unter gemeindeverwaltung@marpingen.de eingereicht werden.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:
Frau Rausch, Tel. 06853/9116-422
Herr Recktenwald, Tel. 06853/9116-426