Alsweiler Kirmes – VRA
17. September 2025

Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Alsweiler wird aufgrund der Verkehrssicherheit
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die „Brunnenstraße“ wird von Samstag, den 27.09.2025 bis Dienstag, den 30.09.2025 für
    den Durchgangsverkehr gesperrt.
    Anliegerverkehr frei bis Kirmesplatz von der „Tholeyer Straße“ (Dorfbrunnen) her.
  2. Für die Straße „Zum Heckenborn“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und eine
    Sackgassenregelung angeordnet.
    Die Zufahrt zur „Brunnenstraße“ aus Richtung Straße „Zum Heckenborn“ wird gesperrt.
  3. Die Schulbushaltestelle in der „Brunnenstraße“ am Wendehammer wird für die Zeit von
    Donnerstag, den 25.09.2025 bis Donnerstag, den 02.10.2025 in die „Tholeyer Straße“
    (Bushaltestelle gegenüber Autohaus Schlick) verlegt.
    Gleichzeitig wird für vorgenannten Zeitraum für die Straße „Reitersberg“, aus Richtung
    Dorfmitte, linksseitig ein zeitlich beschränktes Haltverbot von 07:30 – 14:00, angeordnet.