Auf einen Blick: Die wichtigsten Fragen zu den Nachwirkungen des Extremwetters vom Pfingst-Wochenende
1. Juli 2024

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse über Pfingsten haben uns allen die Gefahren des Klimawandels und seiner Folgen in einer drastischen Art und Weise vor Augen geführt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten.
Zunächst gilt in diesem Fall, durch einen Fachbetrieb zu überprüfen, ob die Anlage repariert werden kann. Da die Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizöltanks mit einem Volumen von über 1.000 Liter generell nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, sollten Sie sich, um Missverständnisse zu vermeiden, vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen lassen.
Selbst wenn keine äußeren Schäden an den Öltanks erkennbar sind, sollten Fachbetriebe eine Funktionsprüfung der Heizölverbraucheranlage durchführen. Da seit dem 5. Januar 2023 Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten sind, müssen Sie auch unabhängig von Schäden prüfen lassen, ob Ihr Tank bereits hochwassersicher ist oder hier weitere Maßnahmen erforderlich sind.


Haben Sie festgestellt, dass Heizöl aus Ihrer Anlage ausgetreten ist, dann muss der Betrieb sofort eingestellt werden und ein Fachbetrieb muss den Öltank leeren. Des Weiteren ist unverzüglich das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz bzw., bei dessen Nichterreichbarkeit, die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen
Weitere Informationen zu einem effektiven Schutz des Öltanks vor Hochwasser oder mögliche alternative Energieträger erhalten Sie bei den FAQs des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
www.saarland.de/heizoel


Neben den Folgen für die Heizölverbraucheranlagen wurden nach dem Rückzug der Wassermassen weitere Schäden sichtbar. Im Geäst von Bäumen und Sträuchern hängende oder auf Flächen zurück gebliebene Abfälle sowie Schlämme von über ihre Ufer getretenen Gewässern müssen ebenfalls beseitigt werden. Auch hier hat das Ministerium allgemeine Informationen zum Umgang mit diesen Hochwassernachwirkungen zusammengestellt:
www.saarland.de/nhuf