Aufstellung Container auf dem Marktplatz – VRA
15. Oktober 2026

Anlässlich der Aufstellung zweier Container wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Im Bereich des Marktplatzes wird von Montag, den 19.10.2026, 16:00 Uhr,
    bis Dienstag, den 20.10.2026, 13:00 Uhr, ein absolutes Haltverbot
    angeordnet.
  2. Im Zeitpunkt der Kranstellung wird der Bereich zwischen den Anwesen
    „Marienstraße 2“ und „Marktplatz 4“ von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr für den
    Fahrzeugverkehr vollgesperrt.
  3. Des Weiteren wird ab Dienstag, den 20. Oktober 2026 von 07:00 Uhr bis
    13:00 Uhr im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
    St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis
    „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz￾Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
    Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.
  4. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als
    Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.