Aufstellung Container auf dem Marktplatz – VRA
15. Oktober 2026
Anlässlich der Aufstellung zweier Container wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Im Bereich des Marktplatzes wird von Montag, den 19.10.2026, 16:00 Uhr,
bis Dienstag, den 20.10.2026, 13:00 Uhr, ein absolutes Haltverbot
angeordnet. - Im Zeitpunkt der Kranstellung wird der Bereich zwischen den Anwesen
„Marienstraße 2“ und „Marktplatz 4“ von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr für den
Fahrzeugverkehr vollgesperrt. - Des Weiteren wird ab Dienstag, den 20. Oktober 2026 von 07:00 Uhr bis
13:00 Uhr im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis
„Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine ErsatzBushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen. - Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
