Anmeldung/Ummeldung

Zuständige Stelle
Meldeamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.01 und 0.02
06853 9116 - 322/327

Sie möchten eine Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Marpingen anmelden oder Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Wie?

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz persönlich auf dem Meldeamt der Gemeinde an- oder ummelden. Die Frist für eine An-, Um-, oder Abmeldung (nur bei Umzug ins Ausland) beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.

Wenn Sie zur Miete wohnen, muss ihr Vermieter das bestätigen. Hierzu muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diese bei der Anmeldung mitbringen. Ein Mietvertrag reicht nicht als Nachweis. Der Vermieter ist verpflichtet, bei An-, Um-oder Abmeldung mitzuwirken. Sie brauchen auch eine Wohnungsgeberbescheinigung wenn Sie unentgeltlich, z.B. im Elternhaus, wohnen. Die Wohnungsgeberbestätigung können sie hier herunterladen.

Das Meldeamt kann auch eine Adressänderung auf Ihrer KFZ-Zulassung veranlassen, falls Sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umziehen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,80 Euro. Bitte bringen Sie dazu Ihre Zulassung mit.

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in die Gemeinde ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug  bei der Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel, Tritschlerstraße 5, an- oder ummelden.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Gültige Personalausweise oder Pässe aller Personen (eventuell mit Vollmacht), die ihren Wohnsitz anmelden möchten.

Unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe oben)

Gegebenenfalls KFZ-Zulassung (Änderung kostet 10,80 Euro)

Kosten?

Die An- und Ummeldung ist kostenlos. Sie erhalten eine Meldebescheinigung.

Eine nachträglich ausgestellte Meldebescheinigung kostet 7,00 Euro.