Ehefähigkeitszeugnis
Zuständige Stelle
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung die besagt, dass nach deutschem Recht einer Eheschließung zwischen zwei Menschen keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Wenn Sie sich entschieden haben, im Ausland zu heiraten, wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt. Auch hier empfiehlt sich ein persönliches Gespräch auf dem Standesamt.
Ist einer oder sind beide Partner Staatsbürger eines anderen Landes (auch doppelte Staatsbürgerschaft), sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländische Staatsbürger brauchen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Deshalb empfiehlt sich ein frühzeitiger Termin im Standesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen.