Feuerwehr und Brandwache

Zuständige Stelle
Amt für Feuerwehrangelegenheiten
Erdgeschoss, Zimmer 0.03
(06853) 9116 – 326

ACHTUNG: Im BRANDFALL die Feuerwehr Tel. 112 anrufen

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Hauptaufgabe des Amtes ist die interne Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde. Das Amt beantwortet ihnen aber auch Fragen zu anfallenden Gebühren nach Feuerwehreinsätzen und ist Ihr Ansprechpartner, falls Sie eine Brandsicherheitswache für ein Fest/Veranstaltung brauchen.

Gebühren nach Feuerwehreinsätzen

Feuerwehreinsätze in Not- oder Katastrophenfällen sind in der Regeln kostenlos. In mehreren Fällen, zum Beispiel bei Fehlalarmen, wenn der Brand vorsätzlich gelegt wurde oder wenn eine Brandsicherheitswache angefordert wurde fallen allerdings Kosten an. Wenn Sie Fragen zu solchen Kosten oder einem Kostenbescheid haben, wenden Sie sich bitte an unser Amt für Feuerwehrangelegenheiten.

Brandsicherheitswache beantragen

Auf Festen und Veranstaltungen muss die Feuerwehr in bestimmten Fällen eine Brandsicherheitswache und/oder Sanitätswache stellen, für deren Kosten der Veranstalter aufkommen muss.
Gerne berät Sie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, ob Sie eine Brandsicherheitswache brauchen oder nicht. Wenn Sie eine Brandsicherheitswache beantragen möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular

Wie?

Eine Brandsicherheitswache/Sanitätswache können Sie im Amt für Feuerwehrangelegenheiten im Rathaus Marpingen oder schriftlich beantragen.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Ausgefülltes Formular zum Antrag einer Brandsicherheitswache

Kosten?

Die Kosten der Brandsicherheitswache richten sich nach der Länge der Veranstaltung und dem Personal- und Geräteeinsatz der Feuerwehr. Die Kosten sind in der Feuerwehrgebührensatzung  geregelt.

Die Kosten für eine Sanitätswache müssen Sie beim jeweiligen Träger (z.B. DRK, Malteser) vorab nachfragen. Die Kosten werden vom Träger in Rechnung gestellt.