Gaststätte anmelden
Zuständige Stelle
Gewerbeamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.05
06853 9116 - 323
Wer eine Gaststätte neu öffnet, muss dieses Gewerbe anzeigen und zusätzlich bei Alkoholausschank eine Zuverlässigkeitsprüfung (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) durchlaufen. Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen.
Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Wie?
Die Anmeldung ist persönlich und schriftlich auf dem Gewerbeamt im Rathaus und via Online-Formular möglich.
Zum Onlineantrag kommen sie hier: Gaststätte anmelden Bürgerdienste Saar
Was brauche ich?
Bei einer Anmeldung vor Ort brauche Sie die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
- Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Genossenschaftsregister-, Vereinsregisterauszug, soweit Ihr Unternehmen dort eingetragen ist, ansonsten ggfl. Abschrift der Gründungsurkunde bzw. der notariellen Anmeldung
- Führungszeugnis, Nachweis über Lebensmittelhygieneschulung, Infektionsschutzbelehrung.
- Unbedenklichkeitsnachweis des Finanzamtes und der Gemeindekasse.
- In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein (z.B. Gesellschaftsvertrag bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Mietvertrag, Nachweis der Vertretungsbefugnis). Das Gewerbeamt gibt Ihnen gerne Auskunft.
- Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers.
Kosten?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet 55 Euro.