Geburt anmelden und beurkunden
Zuständige Stelle
Geburt anmelden und beurkunden
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen dem Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde (Beispiel: Wenn eine Frau mit Wohnsitz in der Gemeinde Marpingen ihr Kind in St. Wendel entbindet, muss die Geburt im Standesamt St. Wendel angemeldet werden.). Das Standesamt im Rathaus Marpingen ist somit in der Regel nur bei Hausgeburten der richtige Ansprechpartner.
Wie?
Die Geburt eines Kindes kann nur persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen gemeldet werden. Das Standesamt beurkundet dann die Geburt und stellt ihnen eine Geburtsurkunde aus.
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
Bei Hausgeburten die ausgefüllte Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) oder eine Bescheinigung der anwesenden Ärztin/ des Arztes.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls des Vaters (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister)
Falls Sie verheiratet sind:
Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
Falls Sie nicht verheiratet sind:
Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
Falls Sie geschieden sind:
Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Scheidungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes.
Hinweis: Alle Dokumente müssen dem Standesamt im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Auch internationale Dokumente werden akzeptiert. Falls Sie über fremdsprachige Dokumente verfügen, müssen Sie diese von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen und mitbringen.
Kosten?
Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.