Grundsteuer

Zuständige Stelle
Steueramt im Rathaus Marpingen
2. Obergeschoss, Zimmer 2.09
(06853) 9116 – 223 / 225

Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen in Deutschland Grundsteuern bezahlen.

Grundsteuer A

Zahlbar für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz: 285 von Hundert

Grundsteuer B

Zahlbar bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude

Hebesatz: 355 von Hundert

Das Steueramt der Gemeinde gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Alle Gebühren und Steuern der Gemeinde Marpingen können Sie auch via Bankeinzug zahlen. Benötigt wird dafür eine SEPA Lastschriftmandat (hier herunterladen), das Sie an die Gemeinde Marpingen senden müssen.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben