Grundsteuer
Zuständige Stelle
Steueramt im Rathaus Marpingen
2. Obergeschoss, Zimmer 2.09
(06853) 9116 – 223 / 225
Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen in Deutschland Grundsteuern bezahlen.
Grundsteuer A
Zahlbar für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz: 285 von Hundert
Grundsteuer B
Zahlbar bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude
Hebesatz: 355 von Hundert
Das Steueramt der Gemeinde gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Alle Gebühren und Steuern der Gemeinde Marpingen können Sie auch via Bankeinzug zahlen. Benötigt wird dafür eine SEPA Lastschriftmandat (hier herunterladen), das Sie an die Gemeinde Marpingen senden müssen.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben