Hundesteuer
Zuständige Stelle
Hundehalter in der Gemeinde Marpingen müssen ihre Hunde anmelden und eine Hundesteuer zahlen. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.
Die Steuer beträgt
- für einen Hund 54 Euro
- zweiter Hund zusätzlich 78 Euro
- dritter und weitere Hunde zusätzlich 96 Euro
Für gefährliche Hunde nach Definition der Polizeiverordnung gilt eine erhöhte Steuer.
Alle Gebühren und Steuern der Gemeinde Marpingen können Sie auch via Bankeinzug zahlen. Benötigt wird dafür eine SEPA Lastschriftmandat (hier herunterladen), das Sie an die Gemeinde Marpingen senden müssen.
Hund anmelden
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde in der Gemeinde halten, müssen Sie dies melden.
Wie?
Ihren Hund können Sie persönlich auf dem Steueramt im Rathaus, schriftlich oder via E-Mail anmelden. Sie können gerne das folgende Formular nutzen.
Hund abmelden
Wenn Ihr Hund verstorben ist, wenn Sie ihn verkauft haben oder Sie umziehen sollten Sie Ihren Hund abmelden.
Wie?
Ihren Hund können Sie persönlich auf dem Steueramt im Rathaus, schriftlich oder via E-Mail abmelden. Die Hundemarke müssen Sie oder ein Bevollmächtigter auf dem Steueramt der Gemeinde Marpingen abgeben.
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
je nach Einzelfall Bestätigung über Verbleib des Hundes