Kanalbenutzungsgebühren

Zuständige Stelle
Steueramt im Rathaus Marpingen
2. Obergeschoss, Zimmer 2.09
(06853) 9116 – 223 / 225

Für die Nutzung des öffentlichen Kanalsystems erhebt die Gemeinde zur Deckung ihrer Kosten Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die von den angeschlossenen Grundstücken in den Kanal fließen. Die gesamte Abwassermenge berechnet sich aus der dem  Grundstück zugeführten Wassermenge, der auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge und der auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagsmenge.

Der jährliche Gebührensatz beträgt:

3,55 Euro pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser und

0,66 Euro bei eingeleitetem Niederschlagswasser je Quadratmeter an den Kanal angeschlossene bebaute, überdachte oder sonst befestigte Grundstücksfläche

Beim Steueramt der Gemeinde erhalten Sie gerne weitere Auskünfte und Informationen.

Alle Gebühren und Steuern der Gemeinde Marpingen können Sie auch via Bankeinzug zahlen. Benötigt wird dafür eine SEPA Lastschriftmandat, das Sie an die Gemeinde Marpingen senden müssen.