Melderegisterauskunft
Zuständige Stelle
Sie suchen eine bestimmte Person? Eine einfache Melderegisterauskunft kann nach dem Bundesmeldegesetz persönlich oder schriftlich beim Meldeamt gestellt werden. Das Meldeamt kann Auskunft über folgende Daten geben (falls der Bürger nicht einer Auskunftssperre unterliegt):
Vor- und Familienname
Doktorgrad
derzeitige Anschrift(en)
gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Bürgerinnen und Bürger haben ein Widerspruchsrecht und können eine Datenübermittlung an folgende Gruppen untersagen:
An Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen.
An Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen.
An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds
An die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Übermittlungssperren können Sie auf dem Meldeamt beantragen.
Die Daten dürfen nicht für Werbezwecke oder für den Adressenhandel benutzt werden, außer Bürgerinnen und Bürger stimmen dem gegenüber der Meldebehörde oder einem anfragenden Unternehmen zu.
Kosten:
Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 10,00 Euro.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 13,00 Euro.
Alternative:
Auf der Internetseite www.meldeportal-saar.de können Sie direkt auf die Informationen aller Meldeämter des Saarlandes zugreifen und Meldeanfragen online stellen. Die Gebühr für diese elektronische Meldeauskunft beträgt 6,00 Euro.