Personalausweis
Zuständige Stelle
Sie möchten einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland beantragen? So ist es möglich:
Wie?
Der Personalausweis muss persönlich auf dem Passamt der Gemeinde beantragt werden. Bürgerinnen und Bürger, die älter als 16 Jahre sind, können den Ausweis alleine beantragen und abholen. Alternativ können Sie Ihren Ausweis auch durch einen Vertreter abholen lassen. Dazu müssen Sie dem Vertreter eine Vollmacht erteilen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung dem Antrag zustimmen.
Der Personalausweis ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig.
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
Ein Biometrisches Passbild in der Größe 45×35 mm (Hochformat ohne Rand)
Ein anderes Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel den bisherigen Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde).
Kosten?
Für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro
Für Personen über 24 Jahren 37 Euro
Bearbeitungsdauer?
Der neue Ausweis kann in der Regel nach zwei bis drei Wochen auf dem Passamt abgeholt werden.
Hinweis: Falls Sie ihren Personalausweis verloren haben oder dieser abgelaufen ist und Sie aus einem konkreten Anlass sofort einen Ausweis benötigen, können Sie im Passamt einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist 3 Monate gültig und kostet 10 Euro.