Sterbefall anzeigen / Sterbefallurkunde
Zuständige Stelle
Sterbefall anzeigen/ Sterbefallurkunde
Stirbt ein Mensch in der Gemeinde Marpingen, muss sein Tod beim Standesamt im Rathaus Marpingen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag gemeldet werden. Das Standesamt stellt dann eine Sterbefallurkunde aus.
Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender Reihenfolge:
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dies die Anzeige des Sterbefalles.
Wie?
Ein Sterbefall kann persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen gemeldet werden. Dort können Sie auch eine Sterbefallurkunde beantragen. Haben sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dies die Anzeige des Sterbefalles. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten,- und Pflegeheimen, sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
Gültiger Ausweis
Todesbescheinigung nach ärztlicher Leichenschau
Falls Sterbefall in Klinik/Altenheim: ausgestellte Sterbefallanzeige der Einrichtung
Kosten?
Die Anzeige des Sterbefalles ist kostenlos. Für die Ausstellung der Sterbefallurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.