Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
28. November 2025

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Urexweiler“ einschließlich FNP-Teiländerung in der Gemeinde Marpingen

Der Rat der Gemeinde Marpingen hat am 01.10.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Urexweiler“ einschließlich paralleler FNP-Teiländerung beschlossen.

Der Beschluss über die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren (BP und FNP) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Da der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, ist dieser zu ändern. Dies geschieht in vorliegendem Fall im Parallelverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der FNP-Teiländerung und dem gemeinsamen Umweltbericht in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Urexweiler Straße 11, 66646 Marpingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:

www.marpingen.de

Planungserfordernis:
Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Urexweiler (südlich der Remmesweiler Straße). Hintergrund ist, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort „Am Kirchhübel“ in seiner Kapazität stark eingeschränkt ist und Erweiterungsmöglichkeiten am jetzigen Standort nicht mehr gegeben sind. Das jetzige Grundstück ist zu klein, um die Fahrzeuge und Gerätschaften, die unter Berücksichtigung aktueller technischer Standards erforderlich sind, dauerhaft abstellen zu können.

Daher wurde seitens der Gemeinde ein Standort für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses gesucht, der durch vorliegende Planung konkretisiert wird.

Marpingen, den 26.11.2025
Der Bürgermeister