Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)
27. Januar 2026

Wichtige Änderung ab 01.01.2026 – Datenübertragung an die Bundeswehr

Ab dem neuen Jahr gelten diese wichtigen Änderungen:

Meldebehörde nicht mehr zuständig

Bis Ende 2025 haben unsere Ämter die Daten der 17-Jährigen an die Bundeswehr weitergegeben.

Ab Anfang 2026 übernimmt die Bundeswehr diese Aufgabe selbst.

Widerspruch entfällt nach §36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes

Bis Ende 2025 konnte man der Datenübermittlung widersprechen. Dieses Recht gibt es nun nicht mehr.

Bisherige Widersprüche verlieren ihre Gültigkeit

Alle früheren Sperren oder Widersprüche müssen gelöscht werden und verlieren ihre Gültigkeit.

Kurz gesagt:

Die Bundeswehr ist nun selbst für die Datenerfassung zuständig. Unsere Meldestelle ist nicht mehr beteiligt. Frühere Widersprüche verlieren ihre Gültigkeit und es kann auch nicht mehr widersprochen werden.