Die Gemeinde Marpingen hat im Jahr 2011 das Verfahren zur Bescheidschreibung für Steuern (Grundsteuer und Hundesteuer) sowie sonstige Abgaben (Landwirtschaftskammerbeiträge und Landpacht) geändert. Seit dem 01.01.2012 werden die Steuerbescheide für diese Abgaben nicht mehr jährlich verschickt.
Alle Steuerpflichtigen erhalten auch im 2026 einen sogenannten „Dauerbescheid“. Dieser bleibt so lange gültig bis ein neuer Steuerbescheid ergehen wird.
Die Zahlungstermine für 2026 finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid, der Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt wird.
Auf die Pflicht zur Zahlung der Abgaben wird in Form dieser öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Die gesetzlichen Zahlungstermine ab 2026 sind jeweils am
- 16. Februar,
- 15. Mai,
- 17. August und
- 16. November.
Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen wird empfohlen, der Gemeindekasse Marpingen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu erteilen.
Festsetzung von Steuern
Der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die Hebesätze der Grundsteuer B auf 330 v.H., für die Grundsteuer A auf 325 v.H. für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Die Abgabensätze für die Hundesteuer und die Landpacht bleiben unverändert.
Nach § 19 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland, in der Fassung vom 22. Oktober 1975, (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 49, Seite 1150), zuletzt geändert durch Artikelgesetz am 13. Oktober 2015 (Amtsblatt I S. 790), hat die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2025 den Hebesatz des Beitrages zur Landwirtschaftskammer für das Rechnungsjahr 2026 auf 212 % des Grundsteuermessbetrages und die Höhe des Mindestbeitrages für das Rechnungsjahr 2026 auf 9,54 € festgesetzt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für Sie als Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die am Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt durch fristgemäße Einlegung beim Landkreis St. Wendel, Hauptsitz: Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel, hier: Kreisrechtsausschuss. Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet somit nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Beträge termingemäß an die Gemeinde Marpingen zu entrichten.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch entsprechend für die veranlagten Hundesteuern und die Landwirtschaftskammerbeiträge.
Marpingen, den 16. Januar 2026
gez.
(Weber)
Bürgermeister