
In der nächsten Zeit werden im Gemeindebereich der Gemeinde Marpingen Hundebestandskontrollen durchgeführt.
Laut der aktuell gültigen Hundesteuersatzung sind alle Hunde, die über drei Monate alt sind, innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, in dem der Hund angeschafft oder drei Monate alt wird.
Die Hundesteuersätze betragen pro Jahr
- für den 1. Hund 54,00 €
- für den 2. Hund 78,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 96,00 €.
„Gefährliche Hunde“ im Sinne von § 2 Absatz 3 der Hundesteuersatzung sind die in § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der aktuell geltenden „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ genannten Hunde.
Die Steuer für das Halten von „gefährlichen Hunden“ beträgt für Neuanschaffungen seit dem 01.01.2018 pro Jahr
- für den 1. Hund 162,00 €
- für den 2. Hund 234,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 288,00 €.
Bei der Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die Grundstückseigentümer oder ihre Stellvertreter und die Haushaltsvorstände zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Hundesteuersatzung finden die Bestimmungen des saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 27. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Es erfolgt der Hinweis und es wird gebeten, die Auskünfte wahrheitsgetreu zu erteilen.
Sollten Sie Ihren Hund noch nicht an- oder abgemeldet haben, können Sie dies auch mittels des beigefügten Vordruckes unverzüglich tun: Formular ausfüllen, unterschreiben und
• an die Gemeinde Marpingen, Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen zurücksenden oder
• das ausgefüllte Formular per E-Mail an gemeindeverwaltung@marpingen.de senden.
Eine Abbuchung ist der einfachste, bequemste und zuverlässigste Weg für die Zahlungsabwicklung. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann der ebenfalls beigefügte SEPA-Vordruck verwendet und mit der Hundeanmeldung an die Gemeinde zugesendet werden.