Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden
17. September 2025

Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Wehrverwaltung allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung bis März 2026 Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 volljährig werden.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 58c Abs. 1 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) widersprochen haben.

Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich, dies dem Meldeamt der Gemeinde Marpingen persönlich oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@marpingen.de bis spätestens 31. Dezember 2025 mitzuteilen, damit ein Vermerk bei ihren persönlichen Meldedaten angebracht wird.

Marpingen, den 17.09.2025

Der Bürgermeister
-Volker Weber-