Erste Erinnerung zum Steuertermin: 16.02.2026
20. Februar 2026

gemäß § 259 Abgabenordnung und § 1 und § 6 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Marpingen.

Wir dürfen alle Zahlungspflichtigen daran erinnern, dass die im Bescheid über Steuern und Abgaben vom 16.01.2026 genannten und näher bezeichneten Forderungen zu begleichen sind. Um einer Mahnung und weiteren Forderungsüberwachung entgegen zur wirken veranlassen Sie bitte die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf eines der Konten der Gemeinde Marpingen:

Kreissparkasse St. Wendel

IBAN: DE84 5925 1020 0000 0148 86

Bank 1 Saar

IBAN: DE10 5919 0000 0403 5320 02

Um künftige Versäumnisse und Mahnungen zu vermeiden, können Sie auch das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, unterschreiben und per Post an: Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen oder per Mail an: gemeindeverwaltung@marpingen.de senden.