Erinnerung zu den Kanalgebühren: 17.04.2026
24. April 2026

gemäß § 259 Abgabenordnung und § 1 und § 6 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Marpingen.

Wir dürfen alle Zahlungspflichtigen daran erinnern, dass die, im Bescheid über die Kanalbenutzungsgebühren, vom 13.03.2026 genannten und näher bezeichneten Forderungen zu begleichen sind. Um einer Mahnung und weiteren Forderungsüberwachung entgegen zur wirken veranlassen Sie bitte die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf eines der Konten der Gemeinde Marpingen:

Kreissparkasse St. Wendel

IBAN: DE60 5925 1020 0000 0731 30

Bank 1 Saar

IBAN: DE55 5919 0000 0403 5340 05

Um künftige Versäumnisse und Mahnungen zu vermeiden, können Sie auch das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, unterschreiben und per Post an: Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen oder per Mail an: gemeindeverwaltung@marpingen.de senden.