Errichtung Solarpark Rechelsberg – Verkehrsrechtliche Anordnung
4. September 2026
Anlässlich der Errichtung des Solarparks Rechelsberg wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Für die Straßen Hübelstraße, Ringstraße (bis Einfahrtsbereich Rechelsberg) wird in der Zeit vom 29.08. – 15.10.2026 ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.
- Für die Straßen Hübelstraße, Ringstraße (bis Einfahrtsbereich Rechelsberg) wird in der Zeit vom 16.10.2026. – 30.04.2027 ein einseitiges Haltverbot angeordnet.
- Für die Straße Rechelsberg wird in der Zeit vom 03.09.2026 – 27.09.2026 eine einseitige Parkverbotszone von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr angeordnet.
- Für die Straße Rechelsberg wird in der Zeit vom 28.09.2026 – 30.09.2026 eine beidseitige Parkverbotszone angeordnet.
- Für die Straße Rechelsberg wird in der Zeit von 01.10.2026 – Ende Verkehrsrechtlicher Anordnung – eine einseitige Parkverbotszone von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr angeordnet.
